Damassine AOP

Der Damassine-Branntwein ist das Destillat seines Terroirs, ein wahrer Botschafter des Kantons Jura

dégustation eau-de-vie damassine

Der 2002 gegründete Branchenverband Interprofession de la damassine entstand aus dem Zusammenschluss der Obstbauernverbände Association des producteurs de fruits d’Ajoie und Fruits du Jura. Die beiden Verbände fusionierten auch ihre laufenden Projekte zur Erstellung eines Pflichtenhefts für Damassine-Branntwein. Am 7. Juli 2002 reichten die beiden Partner ein gemeinsames Gesuch für einen AOP-Eintrag ein.

Das Pflichtenheft schreibt vor, dass der Damassine-Branntwein ausschliesslich im Kanton Jura mit Früchten aus dem Kanton hergestellt werden darf. Ausserdem sind die Auflagen des Branchenverbands bei der Produktion strengstens einzuhalten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) stimmte dem AOP-Gesuch im Juni 2005 zu, doch ein nicht im Jura ansässiger Produzent reichte zunächst vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid ein, die er später bis vor das Bundesgericht brachte. Letzteres urteilte am 10. Februar 2010 im Sinne der jurassischen Produzenten. Seither darf dieser Branntwein ausschliesslich im Kanton Jura produziert werden und muss die Anforderungen aus dem Pflichtenheft des Branchenverbands strengstens einhalten, um die Bezeichnung Damassine tragen zu dürfen.

Diese Webseite benutzt Cookies für Statistiken, zur Seitenoptimierung und für zielgerichtetes Marketing. Mit der weiteren Benutzung dieser Seite akzeptieren Sie den Einsatz von Cookies zu diesen Zwecken.